Pruns, Digitaler Nachlass: Vererbbarkeit von Benutzerkonten sozialer Netzwerke
Entscheidungsanmerkung: Der Autor ordnet den Beschluss des BGH in den erbrechtlichen Kontext ein und kommt zu dem Schluss, dass die Entscheidung des BGH richtig ist. Sie lehnt alle Ansätze zur Bildung einer Sonderdogmatik für das digitale Vermögen ab und stärkt die erbrechtlichen Grundprinzipien: Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich auf dessen Erben über.