Vergütung des Kanzleiabwicklers in der Insolvenz
Wichtige BGH-Entscheidung für den Insolvenzrechter: Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) weist auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 28.11.2019 – IX ZR 239/18) hin: Bürgerlich-rechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kanzleiabwickler und dem ehemaligen Rechtsanwalt bestehen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts nicht zulasten der Masse fort, soweit der ehemalige Rechtsanwalt als Auftraggeber anzusehen ist, entschied der BGH.