van Bühren, Die Kraftfahrtversicherung in der anwaltlichen Praxis

Grundlagenbeitrag: Die Kraftfahrtversicherung mit ihren unterschiedlichen Sparten (Haftpflichtversicherung, Vollkaskoversicherung, Teilkaskoversicherung, Fahrerschutzversicherung und Unfallversicherung) ist Gegenstand der meisten Deckungsprozesse. Der in § 215 VVG normierte Gerichtsstand des Versicherungsnehmers führt dazu, dass sich alle Gerichte mit dem Versicherungsvertragsrecht zu befassen haben. Die verschiedenen in den AKB enthaltenen Versicherungsprodukte (Haftpflichtversicherung, Kaskoversicherung, Schutzbriefversicherung, Unfallversicherung und Fahrerschutzversicherung) werden zwar häufig in einer einzigen Police zusammengefasst, es handelt sich jedoch regelmäßig um eine gebündelte Versicherung mit unterschiedlichen Versicherungsverträgen und unterschiedlicher Zielrichtung. Bei nahezu jedem Verkehrsunfall muss der beauftragte Rechtsanwalt prüfen, ob und ggf. inwieweit es sinnvoll ist, die Vollkasko- oder die Teilkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Der Beitrag gibt einen Überblick zu relevanten Fragestellungen des versicherungsrechtlichen Mandats und vermittelt Grundlagen zum Quotenvorrecht und weist auf Haftungsfallen für den Rechtsanwalt hin. (aus: ZAP 19/2018)