Verbraucherschlichtung mit steigenden Zahlen

Verbraucherschutz: Seit rund zwei Jahren ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung und die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherstreitigkeiten um. Seitdem gibt es sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen bei Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen lückenlos die Möglichkeit für eine außergerichtliche Streitschlichtung. Inzwischen sind in Deutschland 25 anerkannte Schlichtungsstellen eingerichtet worden, etwa für die Bereiche Energie, Banken, Versicherungen, Telekommunikation, für Rechtsanwälte, den öffentlichen Personenverkehr und den Online-Handel. Nach zwei Jahren mit dem neuen Gesetz hat nun das zuständige Bundesamt für Justiz  erstmalig ihren Verbraucherschlichtungsbericht vorgelegt, in der Folge soll er alle vier Jahre erstellt werden. Die aktuellen Zahlen der Schlichtungsstellen zeigen, dass die Verbraucher die nichtgerichtliche Streitbeilegung zunehmend in Anspruch nehmen. Insgesamt gingen im vergangenen Jahr 68.538 Schlichtungsanträge bei den Schlichtungsstellen ein, das sind 11 % mehr als im Jahr zuvor. (aus: ZAP 14/2018; Quelle: BMJV)