EU verschärft die Verbraucherschutzvorschriften

Novelle von 4 EU-Verbraucherschutzrichtlinien kommt: Ende 2019 hatte der Europäische Rat dem Richtlinienvorschlag bereits zugestimmt. Die EU-Richtlinien zu unlauteren Geschäftspraktiken, zu Verbraucherrechten, zu Vertragsbedingungen und zum Preisangabenrecht sind damit überarbeitet worden.

Neuregelungen im Dezember

Neu im Verbraucherschutz und Arbeitsrecht: Die Neuregelung der Lebensmittel- und Futterkontrollen innerhalb der EU ist am 14.12.2019 in Kraft getreten. Die neuen Regeln schaffen ein umfassendes Kontrollsystem für die gesamte Lebensmittelkette. Die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr in Berlin (söp) kann ab dem 1.12.2019 auch von privaten Kunden bei Konflikten mit Reise-Online-Buchungsplattformen angerufen werden.

EuGH: Cookies

Aktive Einwilligung des Nutzers: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Setzen von Cookies die aktive Einwilligung der Internetnutzer erfordert. Ein voreingestelltes Ankreuzkästchen erfülle danach die Voraussetzungen nicht. Ein solches voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung erst einmal abwählen muss, sei unwirksam, so das oberste europäische Gericht.

Änderungen im Inkassorecht geplant

Senkung der Inkassokosten: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht vorgelegt. Damit soll u.a. die doppelte Inanspruchnahme von Schuldnern durch Inkassounternehmen und Anwälte künftig ausgeschlossen werden. Zahlreiche Regelungen betreffen auch die Anwaltschaft (z.B. die Reduzierung der Einigungsgebühr von 1,5 auf 0,7;

Für und Wider der Einführung einer Verbandsklage in der EU

Richtlinienvorschlag der EU-Kommission: Deutschland hat mit der soeben eingeführten Musterfeststellungsklage einen Sonderweg innerhalb der EU bei der kollektiven Wahrnehmung von Verbraucherrechten beschritten. Dort wird schon seit einiger Zeit über die Etablierung einer Verbandsklage nachgedacht; inzwischen hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag, der noch heftig umstritten ist, vorgelegt. Anfang November fand auf Einladung des NRW-Justizministers Biesenbach und des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer Dr. Ulrich Wessels in der Vertretung des Bundeslands bei der EU in Brüssel eine Podiumsdiskussion zum Thema Verbandsklagen statt. Repräsentanten der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, der Europäischen Verbraucherorganisation und eines international agierenden Unternehmens diskutierten mit den beiden Gastgebern das Für und Wider des Kommissionsvorschlags.

Verbraucherschlichtung mit steigenden Zahlen

Verbraucherschutz: Seit rund zwei Jahren ist das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung und die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherstreitigkeiten um. Seitdem gibt es sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen bei Streitigkeiten aus allen Verbraucherverträgen lückenlos die Möglichkeit für eine außergerichtliche Streitschlichtung. Inzwischen sind in Deutschland 25 anerkannte Schlichtungsstellen eingerichtet worden, etwa für die Bereiche Energie, Banken, Versicherungen, Telekommunikation, für Rechtsanwälte, den öffentlichen Personenverkehr und den Online-Handel. Nach zwei Jahren mit dem neuen Gesetz hat nun das zuständige Bundesamt für Justiz erstmalig ihren Verbraucherschlichtungsbericht vorgelegt,

Bundesrat sieht Europäische Verbandsklage kritisch

Fehlende Notwendigkeit: Auf europäischer Ebene sind Bestrebungen im Gange, eine Verbandsklage zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen einzuführen. Hintergrund ist auch hier der Dieselskandal. Das geplante Instrument soll vor allem in den Wirtschaftszweigen zur Anwendung kommen, in denen sich illegale Unternehmenspraktiken auf eine große Zahl von Verbrauchern auswirken. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Finanzdienstleistungen, Energie, Telekommunikation, Gesundheit und Umwelt. Laut dem Vorschlag der EU-Kommission liegt das Klagerecht bei qualifizierten Einrichtungen wie Verbraucherorganisationen. Der Bundesrat hat sich nun kritisch mit diesen Plänen auseinandergesetzt.

Bundesregierung plant Einführung der Musterfeststellungsklage

Verbesserter Verbraucherschutz: Verbraucher in Deutschland sollen sich bald leichter zusammenschließen können, um Ansprüche gegen Produkthersteller oder Dienstleister geltend zu machen. Nur anerkannte und besonders qualifizierte Verbände sollen künftig stellvertretend für Verbraucher gegen ein Unternehmen in einem Musterverfahren klagen können.

Neues Online-Portal „Inkasso-Check“

Verbraucherschutz: Die Bundesregierung hat auf einen neuen Service der Verbraucherzentralen hingewiesen, der betroffenen Verbrauchern bei unberechtigten oder unklaren Zahlungsaufforderungen weiterhelfen soll. Der „Inkasso-Check“ ermöglicht die kostenlose Überprüfung, ob überhaupt gezahlt werden muss und, wenn ja, ob wirklich die volle Höhe der Kosten fällig ist. Auf der Internetseite www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start werden die Ratsuchenden online durch eine Reihe von Fragen geführt.