Vorstoß für Englisch als Gerichtssprache

Wirtschaftsrecht: Der Bundesrat möchte, dass die Landgerichte Kammern für internationale Handelssachen einrichten dürfen, vor denen in englischer Sprache verhandelt wird. Damit sollen bedeutende und auch lukrative Rechtsstreitigkeiten nach Deutschland geholt werden, würden doch derzeit bedeutende wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten zumeist im Ausland ausgetragen – zum Nachteil des Gerichtsstandorts Deutschland und deutscher Unternehmen. Wer aber seinen gesamten Geschäftsbetrieb auf Englisch organisiert habe, der wolle auch auf Englisch prozessieren, betonte der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach, der maßgeblich am Zustandekommen der Bundesratsinitiative beteiligt war. Durch die Einführung von Englisch als zulässiger Gerichtssprache könnten sowohl Deutschland als Gerichtsstandort als auch das deutsche Recht in hohem Maße an Attraktivität gewinnen. Auch andere Staaten, wie etwa die Niederlande, Belgien oder Frankreich, bemühen sich um diese Rechtsstreitigkeiten. Die Bundesratsinitiative wird als nächstes über die Bundesregierung dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt. (aus: ZAP 8/2018; Quelle: Bundesrat)