Praxiswissen: Eine Abmahnung kann bei Pflichtverletzungen ausgesprochen werden. Im Arbeitsrecht mahnt i.d.R. der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen der Verletzung seiner vertraglichen Pflichten hin (Rüge- bzw. Dokumentationsfunktion) und fordert für die Zukunft zu einem vertragsgetreuen Verhalten auf – und, wenn ihm dies angebracht erscheint, kündigt er individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an. Der Beitrag zeigt die rechtlichen Anforderungen an eine Abmahnung auf, geht auf den Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ein, gibt Hinweise zur Prozesstaktik und stellt aktuelle Fälle aus der Rechtsprechung dar. Hier profitieren Sie von geballtem Expertenwissen! (aus: ZAP 1/2019)