BGH: Mieterhöhungsverlangen

Vergleich mit öffentlich gefördertem Wohnraum: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 18.12.2019 festgestellt, dass ein Mieterhöhungsverlagen nicht schon deshalb formell unwirksam sein könne, weil es sich bei den gem. § 558a Abs. 2 Nr. 4 BGB angeführten drei Vergleichswohnungen um öffentlich geförderten Wohnraum gehandelt habe. Wozu dient die Angabe von Vergleichswohnungen mit Blick auf die formelle Wirksamkeit? Welchen Zweck verfolgt diese Gesetzesregelung überhaupt?

BGH: Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen

Übermäßige Wohnungsgröße: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 9.10.2019 dargelegt, welche Anforderungen bei der Abwägung der beiderseitigen Interessen i.S.d. § 559 Abs. 4 S. 1 BGB zu stellen sind: Zwar kann zulasten des Mieters der Umstand, dass er gemessen an seinen wirtschaftlichen Verhältnissen eine zu große Wohnung bewohnt, zum Tragen kommen, aber es dürfen dabei nicht die Vorschriften für die Bemessung von Zuschüssen für öffentlich geförderten Wohnraum als Maßstab zugrunde gelegt werden.

BGH: Mietspiegel einer Nachbargemeinde

Vergleichbarkeit: Kann der Mietspiegel einer Nachbargemeinde zur Bestimmung und Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden? Wem obliegt die Beurteilung dieser Voraussetzungen i.S.d. § 558a Abs. 4 S. 2 BGB? Welche Kriterien sind dabei zugrunde zu legen?

Börstinghaus, Das Mietrechtsanpassungsgesetz

Änderungen zum 1.1.2019 in Kraft getreten: Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.4.2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse) haben nach allgemeiner Auffassung bislang nicht zu dem erhofften Ergebnis geführt. Daher wurde in dem Koalitionsvertrag vereinbart, die sog. Mietpreisbremse „nachzuschärfen“. Außerdem wurde in den letzten Jahren die grundsätzliche Berechtigung für Modernisierungsmieterhöhungen in Zweifel gezogen (sog. Herausmodernisieren).