Anwälte sehen Risiken in den neuen Umsatzsteuerregelungen

Gesetzgebungsverfahren: Die Bundesregierung hat im August 2018 ihren ursprünglichen Entwurf zu einem Jahressteuergesetz inhaltlich unverändert, aber unter einer neuen Bezeichnung als „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drucks 372/18). In diesem Entwurf sehen die Insolvenz und Steuerexperten des Deutschen Anwaltvereins (DAV) jedoch Risiken für eine verlässliche Sanierungsberatung. Um diese Risiken auszuschalten, so der DAV, müsse das Inkrafttreten der Neuregelungen zum Sanierungsgewinn in § 3a EStG und § 7b GewStG eindeutig geregelt werden.

Umsatzsteuerhinweise für Anwaltsrechnungen

Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer: Die im April vorgelegten umsatzsteuerlichen Hinweise zur Rechnungslegung liegen aktualisiert vor und wurden um einige Klarstellungen ergänzt. So wurde z.B. bei den Bewirtungs- und Übernachtungskosten eine klarere Trennung zwischen dem Betriebsausgabenabzug und dem Vorsteuerabzug vorgenommen.

BFH verpflichtet zur Mitteilung mandatsbezogener Daten

Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts: Ein Anwalt ist u.U. zur Offenbarung mandatsbezogener Daten gegenüber den Steuerbehörden verpflichtet. Zu diesem Zweck fingierte der BFH eine Einwilligung des Mandanten. Die Entscheidung betrifft den Umsatzsteuerbereich mit Auslandsbezug: