Petition für eine Novellierung des RVG

Onlinepetition noch bis 26.3.2020: Eine Novellierung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ist dringend nötig – gerade auch, um einkommensschwächeren Rechtssuchenden den Zugang zum Recht zu ermöglichen. Anwälte und Anwältinnen würden zwar für diese Art von Mandaten vergütet, jedoch viel zu niedrig, so lautet u.a. die Petitionsbegründung der Juristen der RAK Köln. Niedergelassene Anwälte müssten unterstützt werden, um derartige Leistungen auch in Zukunft existenzsichernd noch erbringen zu können. Sehen sie das auch so?

N. Schneider, Probleme der Wertfestsetzung

RVG-Praxiswissen: Für den Anwalt ist die vom Gericht vorzunehmende Kosten- und Wertfestsetzung wichtig, da er gem. § 32 Abs. 1 RVG an die gerichtlichen Streit- und Verfahrenswertfestsetzungen gebunden ist und davon seine Vergütungshöhe abhängt. In seinem Beitrag gibt der Autor Hinweise zu sich wiederholenden Verfahrensfehlern, die sich allzu häufig nachteilig auf die anwaltliche Vergütung auswirken können.

BGH: Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

Rechtsanwaltsvergütung: Dem Geschädigten steht ein Erstattungsanspruch im Hinblick auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nur dann zu, wenn er im Innenverhältnis zur Zahlung der in Rechnung gestellten Kosten verpflichtet ist. Eine Tätigkeit in derselben Angelegenheit kann auch dann vorliegen, wenn der Rechtsanwalt einheitlich mit der Abwehr von inhaltlich übereinstimmenden Folgeberichterstattungen verschiedener Schädiger beauftragt wird. (BGH, Urt. v. 22.1.2019 – VI ZR 402/17, aus: ZAP 7/2019)

RVG‐Anpassung im Bundestag angekommen

Kommt die RVG-Reform? Die aktuellen Bemühungen um eine Erhöhung der Rechtsanwaltsgebühren scheinen voranzukommen: Die Angelegenheit hat im März auch den Deutschen Bundestag erreicht. Eine entsprechende Gesetzesinitiative mit dem Titel „Rechtsanwaltsgebühren zukunftssicher gestalten“ wurde ins Parlament eingebracht und dort bereits Mitte März im vereinfachten Verfahren an den Rechtsausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen. Aus den Kreisen des Deutschen Anwaltvereins (DAV) war zudem zu verlauten, dass die Bundesjustizministerin den Bundesländern eine Frist zur Rückäußerung zu dem übersandten Gemeinsamen Forderungskatalog von Bundesrechtsanwaltskammer und DAV gesetzt hat: Das BMJV erwartet die Stellungnahme aus den Ländern bis Mitte April 2019. Bisher haben sich offenbar nur wenige Bundesländer dazu rückgeäußert. Immerhin, so das Fazit der Anwaltsvertreter, gehe es jetzt voran. (aus: ZAP 7/2019; Quelle: DAV)

Versicherer warnen vor steigenden Rechtsschutzkosten

GDV-Analyse: Die Kosten zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs wachsen rapide. Nach einer Analyse von jährlich 1,4 Mio. Rechtsschutzfällen durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) haben sich die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte von 2012 bis 2016 um 19 % erhöht. Die Versicherer fordern mit Blick auf diese Kostensteigerungen und die Bezahlbarkeit von Rechtsschutz eine Anpassung des Kostenrechts mit entsprechender Gebührenminderung in bestimmten Verfahren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen für mehr als die Hälfte aller Haushalte in Deutschland das Kostenrisiko möglicher Rechtsstreitigkeiten, erläuterte der GDV. Im Jahr 2017 hätten die Rechtsschutzversicherer für 4,1 Mio. Streitfälle rund 2,7 Mrd. Euro aufgewendet. Etwa 85 % der Zahlungen seien Anwaltshonorare gewesen. Damit Recht auch künftig bezahlbar bleibt, schlagen die Versicherer u.a. vor, bei bestimmten, für Anwälte weniger aufwändigen Verfahren eine Gebührenminderung ins Kostenrecht aufzunehmen. Diese könnte beispielsweise für künftige Folgeverfahren nach einer Musterfeststellungsklage zum Tragen kommen oder bei Anwälten, die Mandate in großer Stückzahl online akquirieren und standardisiert bearbeiten – wie es bei vielen der Klagen gegen Autohersteller der Fall sei. (aus: ZAP 7/2019; Quelle: GDV)

Goebel, Grundlagen der Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten

Berechtigung von Inkassokosten: Ausgehend von einer materiell berechtigten Forderung erläutert der Beitrag, wann Inkassokosten dem Grunde und der Höhe nach geschuldet sind. Gerade weil es sich um geringere Forderungen handelt, bei denen der Einzelne vielleicht nicht so genau hinsieht, liegt hier eine besondere Gefahr für Missbrauch vor.

Aussichten auf Anpassung der Anwaltsgebühren gestiegen

Kommt die Vergütungsanpassung? Bereits seit Längerem setzen sich die anwaltlichen Berufsorganisationen Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein für eine Anhebung der Gebühren nach dem RVG ein. Regelmäßig steigende Kosten, u.a. für Gehälter und Gewerbemieten, würden, so ihre Argumentation, die Kostenbelastung der Kanzleien erhöhen und machten eine Vergütungsanpassung zwingend erforderlich. Seit der letzten Erhöhung im Jahr 2013 sei nun ein Volumen von 13 % aufgelaufen, das jetzt angepasst werden müsse.

Hansens, Gebührentipps für Rechtsanwälte

Nützliche Arbeitshilfe: Diesmal gibt es Tipps zur Berechnung von Auslagen, zur Ablehnung eines Sachverständigen und zur Terminsgebühr im schriftlichen Vergleich im sozialgerichtlichen Verfahren. Des Weiteren ist in der Praxis häufig umstritten, ob Privatgutachtenkosten von der im Rechtsstreit unterlegenen Partei zu erstatten sind.

BGH: Verständliche Kostenberechnung für Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses

Voraussetzungen: Der Antrag auf Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses muss den Gegenstand der geltend gemachten Kostenpositionen in hinreichend bestimmter Form bezeichnen. Erforderlich sind eine genaue Bezeichnung des zugrunde liegenden Rechtsstreits oder Vollstreckungstitels sowie die nachvollziehbare Angabe von Grund und Höhe der einzelnen Positionen. Wird die Festsetzung von Rechtsanwaltskosten begehrt, so muss die nach § 10 Abs. 2 RVG vorzunehmende Kostenberechnung aus sich heraus verständlich sein;