Neuregelungen im August

Arbeit, Gesundheit und Justiz: Es sind wieder zahlreiche Neureglungen in Kraft getreten. Zum Beispiel hinsichtlich der Gleichbehandlung beim Arbeitslohn, wonach insb. Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten auf Anfrage eines Arbeitnehmers erläutern müssen, nach welchen Kriterien im Betrieb entlohnt wird. Im Betreuungsrecht sind künftig ärztliche Zwangsbehandlungen von Betreuten auch außerhalb geschlossener Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen Krankenhäusern, möglich.

BGH bestätigt Zulässigkeit kostenloser Erstberatung

Anwaltliches Gebührenrecht: In einem begrüßenswerten Urteil entschied der Anwaltssenat des BGH, dass das Angebot einer kostenlosen Erstberatung (im Verkehrsrecht) durch eine Rechtsanwaltskanzlei berufsrechtlich zulässig ist. (aus: ZAP 16/2017; Quellen: BGH/DAV)

„Einkaufszettel“ für das Anwaltspostfach

strong>Erforderliche technische Einrichtung: In aller Kürze stellen wir Ihnen vor, welche Computer-Hard- und -Software Sie für die Inbetriebnahme des „beA“ benötigen. Informieren Sie sich, welche Voraussetzungen Ihr PC mitbringen muss

Müller, Grundzüge des Urlaubsrechts

Alles Wissenswerte zum Urlaubsanspruch aus arbeitsrechtlicher Sicht: Was muss beim gesetzlichen Urlaubsanspruch berücksichtigt werden? Welche gesetzlichen Urlaubsansprüche außerhalb des Bundesurlaubsgesetzes gibt es? Was ist übergesetzlicher Urlaub? Wann besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub, und gibt es einen Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub?

Volkmer‐Jäger, Kanzlei‐Leitbild: Erfolgreiche Weiterentwicklung und Marktpositionierung der Sozietät

Erkennen Sie das Potential Ihrer Kanzlei: Ein kanzleiinternes Navigationssystem ist ein wichtiger Erfolgsfaktor für die Kanzlei, das alle Kanzleimitglieder gleichermaßen unterstützt und wegweisend ist. Mit der Entwicklung eines eigenen Kanzlei-Leitbildes kann ein solches Navigationssystem geschaffen werden. Die Umsetzung der im Leitbild formulierten Ziele und Werte hilft, nicht genutztes Potential zu erkennen

BGH: Anforderungen an die Berufungsbegründung

Reduzierung des Gesamtumfangs der Klageforderung: Die fehlende Angabe, wie sich der reduzierte Gesamtbetrag der Klageforderung auf mehrere erstinstanzlich gestellte Klageanträge verteilt, steht nicht der Zulässigkeit der Berufung, sondern allein der Zulässigkeit der Klage entgegen.