beA lässt weiter auf sich warten

Gibt es einen Plan?: Der Januar ist so gut wie vorüber, aber wie es mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) konkret weitergeht, ist noch ungewiss. Geeinigt hatten sich die Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern bei ihrem Treffen im Januar darauf, dass man sich nicht allein auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen wolle, sondern einen weiteren, durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlenen Experten beauftragen werde, um die Sicherheit des beA-Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen.

Neue Anti-Geldwäsche-Richtlinie in Vorbereitung

Einigung erzielt: Die kommende 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie sieht insbesondere eine größere Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit im Hinblick auf die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen in den Mitgliedstaaten der EU vor. So sollen Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, Einblicke in die Eigentümerstrukturen von Trusts und ähnlichen Unternehmensgebilden erhalten können.

Warnung vor gefälschten anwaltlichen Abmahnschreiben

Professionell gefälschte Anwaltshomepage: Gewarnt wird vor gefälschten Abmahnschreiben einer tatsächlich nicht existierenden Rechtsanwaltskanzlei Gromball aus Berlin, in denen den Adressaten eine Urheberrechtsverletzung infolge illegalen Streamings von Spielfilmen des Filmstudios „20th Century Fox“ im Internet vorgeworfen wird. Gefordert wird in den Schreiben eine Zahlung, die auf ein ausländisches Konto überwiesen werden soll. Neu ist, dass die Schreiben nicht wie früher üblich per E-Mail bei den beschuldigten Verbrauchern eingehen, sondern massenhaft mit der Post verschickt werden.

Beschwerdemanagement: Nutzen Sie Beschwerden, um die Qualität Ihrer Kanzlei zu steigern!

Beschwerden werden im Arbeitsalltag eher als lästig angesehen. Aber ist das sinnvoll? Nein, denn ein Mandant, der sich beschwert, ist grundsätzlich an einer weiteren Zusammenarbeit mit Ihrer Kanzlei interessiert. Ist die Beschwerde darüber hinaus noch berechtigt, dann sollten Sie die Beschwerde ernst nehmen und als Chance für die Verbesserung des kanzleieigenen Qualitätsmanagements verstehen. Zum einen gilt es jetzt, dem Mandanten durch ein souveränes Auftreten und eine angepasste Kommunikation zu zeigen, dass man dem Fehler, der zur Beschwerde geführt hat, nachgeht und ihn ausräumt. Zum anderen, und das ist der Schritt, den viele Kanzleien vergessen,

Ring, Der Aufwendungsersatzanspruch des Käufers für den Ausbau einer mangelhaften und den Einbau einer mangelfreien Sache

Neuregelung 2018: Mit der Reform des Bauvertragsrechts hat auch die kaufrechtliche Mängelgewährleistung zum 1.1.2018 wesentliche Änderungen erfahren. Der Autor stellt die wichtigsten Änderungen der neuen kaufrechtlichen Mängelhaftung (u.a. Aufwendungsersatz für Ein- und Ausbauleistungen, Rückgriffsansprüche des Verkäufers und ihre Verjährung, das beschränkte Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers beim Verbrauchsgüterkauf u.v.m.) sowie ihre Auswirkungen in der Praxis vor. (aus: ZAP 3/2018)

Viefhues, Ehegattenunterhalt nach der Scheidung – Teil 1

Grundsatz und Unterhaltsberechtigung: Für den nachehelichen Unterhalt gilt der in § 1569 BGB normierte Grundsatz der Eigenverantwortung. Danach obliegt es jedem Ehegatten nach der Scheidung, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen. Nur dann, wenn er dazu außerstande ist, hat er gegen den anderen Ehegatten einen Anspruch auf Unterhalt in den Fällen der §§ 1570 bis 1573, 1575 BGB, ggf. auch nach der Billigkeitsklausel des § 1576 BGB.

N. Schneider, Kosten in Erbscheinsverfahren

Erbrechtler aufgepasst: Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über die Kosten in Erbscheinsverfahren – einmal mit Blick auf die Gerichts-, aber auch auf die Anwaltsgebühren (u.a. für das erstinstanzliche Verfahren, das Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren). Zahlreiche Beispielsrechnungen verdeutlichen die verschiedenen Fallkonstellationen. (aus: ZAP 3/2018)

BGH: Trotz PayPal-Käuferschutz erneuter Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises

Internet-Versandhandel: Dem Verkäufer kann nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz (erneut) ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zustehen. Wird der Kaufpreis vereinbarungsgemäß unter Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal entrichtet, vereinbaren die Kaufvertragsparteien – bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte – zugleich stillschweigend, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn das PayPal-Konto des Verkäufers nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz nach Maßgabe der PayPal-Käuferschutzrichtlinie rückbelastet und der Kaufpreis dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutgeschrieben wird. (aus: ZAP 3/2018)

EuGH: Niederlassungsfreiheit bei Sitzverlegung einer Gesellschaft

Grenzüberschreitende Umwandlung einer Gesellschaft: Die Mitgliedstaaten der EU können Gesellschaften, die ihren satzungsmäßigen Sitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegen wollen, nicht zur Liquidation verpflichten. Die Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer solchen Gesellschaft ohne Verlegung ihres tatsächlichen Sitzes fällt unter die durch das Unionsrecht geschützte Niederlassungsfreiheit.

BVerfG: Berücksichtigung anderweitiger Vorlagen an den EuGH

Eilrechtsschutz im Anwendungsbereich der Dublin III-VO: Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH in anderen Verfahren als dem anhängigen Eilverfahren führen nicht ohne Weiteres dazu, dass die Fachgerichte einen stattgebenden oder vorläufig stattgebenden Beschluss erlassen müssen, um später die Entscheidung des EuGH berücksichtigen zu können.