Neuregelungen zum Jahresbeginn

Was Sie im Januar wissen sollten: Zum Jahresanfang sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten, insbesondere im Arbeits- und Sozialrecht (u.a. Mindestlohn, Entgelttransparenz, Grundsicherung), im Straßenverkehr (z.B. zur Kennzeichnungspflicht von Winterreifen), im Verbraucherschutz (u.a. Verbesserungen für Bankkunden), aber auch im Energie- und Umweltrecht (z.B. zu Förderanträgen für Heizungen). (aus: ZAP 2/2018; Quelle: Bundesregierung)

Probleme beim elektronischen Anwaltspostfach

Kein beA zum 1.1.2018: Kurz vor der Deadline, mit der das beA für jeden Rechtsanwalt zumindest zur passiven Empfangsbereitschaft eine verpflichtende Nutzung vorsah, ist die Webanwendung vom Netz genommen worden. Grund hierfür war u.a. eine Schwachstelle in einem Sicherheitszertifikat. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) erklärte in diesem Zusammenhang, dass das beA erst wieder ans Netz gehen könne, wenn eine Lösung, die sowohl den Fortbestand der Sicherheit der beA-Webanwendung wie auch die Sicherheit der individuellen Client-Security eines jeden Anwalts garantieren könne, gefunden sei.

Anwälte erringen Etappensieg gegen „abfindungsheld.de“

Angebot von Rechtsdienstleistungen: Auf seiner Webseite „abfindungsheld.de“ warb ein Unternehmen mit Slogans wie „Wir setzen Ihr Recht durch – Wenn Sie uns beauftragen, holen unsere Rechtsexperten Ihnen Ihre Abfindung. Wir ziehen bis vor Gericht, ohne dass Ihnen Kosten entstehen. Sie können sich zurücklehnen und entspannen.“ und „Schon gewusst? abfingungsheld.de übernimmt Ihr volles Prozesskostenrisiko und ist günstiger als jeder Anwalt – es gibt nichts zu verlieren! Jetzt selbst ausprobieren und weitersagen!“. Damit warb das Internetportal gegen eine 25-prozentige Erfolgsbeteiligung um Mandate von entlassenen Arbeitnehmern.

Stundensatzermittlung: Fundiert kalkulieren statt schätzen

Entschließt man sich dazu, Mandanten ein Stundenhonorar in Rechnung zu stellen, so stellt sich die Frage, wie hoch dieses sein sollte, um sowohl die Kanzleikosten zu decken als auch einen Gewinn zu erwirtschaften. Das Schätzen von angemessenen Stundensätzen oder die Übernahme von „üblichen“ Stundenhonoraren, die in anderen Kanzleien verlangt werden, können nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führen. Jede Kanzlei hat ihre individuelle Kostenstruktur sowie Erwartungen an Umsatzzahlen und Gewinn. Nur auf Basis der eigenen Kanzleidaten können Sie sicher kalkulieren, wie hoch die Kosten je Stunde sind, welchen Ertrag Sie pro Stunde erzielen wollen und mit welchem Stundensatz kalkuliert werden muss, um ein angestrebtes Zielhonorar zu erreichen.

Ring, Das neue Bauvertragsrecht in der anwaltlichen Praxis – Ein Überblick

Neuregelung ab 1.1.2018: Ab sofort sind Neuregelungen in der Mandatspraxis zu berücksichtigen, und zwar für die ab 1.1.2018 abgeschlossenen Bauverträge (§§ 650a–h BGB), für den Verbraucherbauvertrag mit Einführung eines auf den Bau zugeschnittenen Verbraucherschutzes (§§ 650i–n BGB), für den Architekten- und Ingenieurvertrag (§§ 650p–t BGB) und für den Bauträgervertrag (§§ 650u–v BGB). Der Beitrag gibt einen Überblick zu den für die Beraterpraxis relevanten Regelungen zum Bau- und Verbraucherbauvertrag. (aus: ZAP 2/2018)

Vallendar, Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Praxiswissen: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners können dessen Gläubiger ihre Forderungen nur noch nach den Vorschriften über das Insolvenzverfahren verfolgen (§ 87 InsO). Der Gesetzgeber hat hierzu ein formalisiertes Verfahren der Forderungsanmeldung und Forderungsprüfung eingeführt, damit schnell und sicher feststellbar ist, wer als Gläubiger am Insolvenzverfahren beteiligt ist und Rechte geltend machen kann. Der Beitrag zeigt anschaulich und mit vielen Praxishinweisen auf, wie eine Forderung angemeldet und geprüft wird.

Hillenbrand, Zustellungsfehler im Strafverfahren – Retter in der (Verteidiger-)Not

Strafverteidiger aufgepasst: Versäumt der Angeklagte eine strafprozessuale Frist, sollte – bevor ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt wird – zunächst eine sorgfältige Prüfung erfolgen, ob überhaupt eine ordnungsgemäße Zustellung der fristauslösenden Entscheidung erfolgt ist und die vermeintlich versäumte Frist überhaupt wirksam in Gang gesetzt wurde. Im Beitrag werden alle Problemfelder einer ordnungsgemäßen Zustellung beleuchtet. Profitieren Sie von der Checkliste, die Ihnen die Prüfung aller relevanten Punkte erleichtert. (aus: ZAP 2/2018)

EuGH: Ruhezeiten im Straßentransportwesen

Arbeitsschutz: Fahrer dürfen im Straßentransportsektor die ihnen zustehende regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht in ihrem Fahrzeug verbringen. Hingegen darf die reduzierte wöchentliche Ruhezeit unter bestimmten Voraussetzungen im Fahrzeug eingelegt werden. Der EuGH bestätigt mit der Entscheidung u.a. auch die deutsche Praxis, die die EU-Verordnung schon seit längerem so ausgelegt hatte, dass die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden nicht im Fahrzeug verbracht werden darf.

BVerfG: Studienplatzvergabe im Fach Humanmedizin

Hochschulrecht: Die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen der Humanmedizin an staatlichen Hochschulen sind teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar. Sie verletzen den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot.

BGH: Anwaltshaftung infolge versehentlicher Abgabe einer Selbstanzeige des Mandanten an das Finanzamt

Kein ersatzfähiger Schaden: Übermittelt der rechtliche Berater versehentlich ohne vorherige Abstimmung mit dem Mandanten eine für diesen gefertigte Selbstanzeige der Finanzverwaltung, liegt in der anschließend gegen den Mandanten festgesetzten Steuerpflicht kein ersatzfähiger Schaden. Der mit einem rechtlichen Berater geschlossene Vertrag kann darauf gerichtet sein, den Mandanten vor der Begehung einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit und deren Folgen zu schützen, nicht aber darauf, dem Mandanten die Früchte einer von diesem vorsätzlich verübten Steuerhinterziehung zu wahren.