Rechtzeitig vor dem Jahresende sollten die offenen Posten auf alte Forderungen hin geprüft werden, die zum 31.12.2018 zu verjähren drohen. Ärgerlich ist es allemal, wenn Honorar nicht gezahlt wird. Zum wirtschaftlich relevanten Schaden wird es, wenn die Zahlung sich deutlich verschleppt oder gar über Jahre ausbleibt. Hier sollte zumindest durch die Titulierung (gem. § 11 RVG im Rahmen der Vergütungsfestsetzung oder im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens) die dauerhafte Sicherung der Forderung im Fokus stehen. Praxistipp: Eigene Honorarsachen können hervorragend im Rahmen der kanzleieigenen Ausbildung zu Unterrichtszwecken oder für den Erwerb von Praxiserfahrung herangezogen werden – auch mit Blick auf die Einführung kontinuierlicher Einforderung von Kostenvorschüssen.