EuGH: Europäischer Haftbefehl
Keine Ausstellung durch deutsche Staatsanwaltschaften: Die deutsche Staatsanwaltschaft sei nicht unabhängig genug, um einen europäischen Haftbefehl auszustellen, hat der EuGH in seiner Entscheidung am 27. Mai 2019 aktuell verkündet. Der europäische Haftbefehl müsse gem. Art. 1 Abs. 1 des Rahmenbeschlusses 2002/584 von einer „Justizbehörde“ ausgestellt werden, die bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handele.