Burhoff, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger

Strafverteidiger aufgepasst: Hier erhalten Sie zahlreiche übersichtlich gegliederte Verfahrenstipps und Hinweise zur aktuellen Entwicklung in der Gesetzgebung, vor allem aber zur neusten Rechtsprechung. Behandelt werden u.a. das Ermittlungsverfahren (z.B. Rechtsmittel des Pflichtverteidigers sowie Haftfragen) sowie die Hauptverhandlung (u.a. Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft als Zeuge; Belehrung über Verständigung und Absprache).

BVerfG: Notwendige Begründungstiefe bei Haftfortdauerentscheidung

Grundrechtsschutz: Die Haftfortdauerentscheidungen unterliegen einer erhöhten Begründungstiefe. Das Gericht muss hierzu die besonderen Umstände aufzeigen, die die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft verfassungsrechtlich hinnehmbar erscheinen lassen. Dazu gehören ggf. auch nachvollziehbare Ausführungen zur tatsächlichen Belastungssituation des Gerichts, zur Terminierungsdichte und den konkreten Ursachen sowie Abhilfemöglichkeiten bei Verfahrensverzögerungen.

Burhoff, Folgen des Ausbleibens des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

Praxiswissen für Strafverteidiger: Gegen einen ausgebliebenen oder abwesenden Angeklagten findet in den Tatsacheninstanzen des Strafverfahrens eine Hauptverhandlung grundsätzlich nicht statt. Damit korrespondiert die Pflicht des Angeklagten zum Erscheinen und Verbleiben in der Hauptverhandlung. Diese Grundsätze gelten auch für die Berufungshauptverhandlung. Gerade hier bleiben aber die Angeklagten häufiger aus, was unterschiedliche Gründe haben kann.

Angeklagtenrechte sollen weiter gestärkt werden

Änderung im Strafverfahrensrecht: Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung vorgelegt. Mit der Neuregelung soll die EU-Richtlinie über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren weiter umgesetzt werden. Diese sieht folgende Änderungen im deutschen Strafverfahrensrecht vor: eine Hinweispflicht in den Fällen einer zulässigen Abwesenheitsverhandlung, die Pflicht der Belehrung des Angeklagten über seine Rechte in Fällen der Abwesenheitsentscheidung und das Recht des inhaftierten Angeklagten auf Anwesenheit in der Revisionshauptverhandlung.

Mehrbelastung für den richterlichen Bereitschaftsdienst

Folgen der BVerfG-Entscheidung zur Patientenfixierung: Die jüngste Entscheidung des BVerfG zur Fixierung von Psychiatriepatienten zwingt die Gerichte dazu, über die Ausweitung ihrer Bereitschaftsdienste nachzudenken. Das BVerfG hatte entschieden, dass die 5-Punkt- und 7-Punkt-Fixierung von Psychiatriepatienten, die länger als eine halbe Stunde andauert, von einem Richter genehmigt werden muss. Nach Angaben des Deutschen Richterbunds führt diese Entscheidung dazu, dass Amtsgerichte in allen Bundesländern mit Anträgen auf Erlass einstweiliger Anordnungen von Fixierungsmaßnahmen befasst worden sind.

Burhoff, Rechtsprechungsübersicht zum Strafrecht

Diese Strafrechtsentscheidungen sollten Sie kennen: Erläuterung der wichtigsten Entscheidungen rund um das StGB: aus dem Allgemeinen Teil (u.a. Garantenstellung eines Kindes; Strafzumessung bei erster Straffälligkeit in hohem Alter), aus dem Bereich der Tötungsdelikte (hier: illegale Autorennen), zur Beleidigung von Polizeibeamten; zur falschen Verdächtigung beim sog. Punktehandel beim Fahrverbot sowie Fragen zum Verkehrsstrafrecht (u.a. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung).

Hillenbrand, Update 2018: Notwendige Verteidigung

Beiordnungsvoraussetzungen, Verteidigerauswahl und Rücknahme der Bestellung: Der Beitrag stellt die für den Strafverteidiger praxisrelevanten Neuregelungen durch das am 24.8.2017 in Kraft getretene „Gesetz zur effektiveren und praxistauglichen Ausgestaltung des Strafverfahrens“ sowie die von Juli 2015 bis Mitte Juli 2018 ergangene Rechtsprechung zu Fragen der notwendigen Verteidigung dar.

BVerfG: Zur Verharmlosung nationalsozialistischer Verbrechen

Volksverhetzung: Die Billigung und die Leugnung des nationalsozialistischen Völkermordes überschreiten die Grenzen der Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung und indizieren eine Störung des öffentlichen Friedens. Bei der Tatbestandsalternative des Verharmlosens ist die Gefährdung des öffentlichen Friedens dagegen eigens festzustellen. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat.

Burhoff, Verfahrenstipps und Hinweise für Strafverteidiger

Strafverteidiger aufgepasst: Hier erhalten Sie wieder zahlreiche übersichtlich gegliederte Verfahrenstipps und Hinweise, angebunden an die aktuelle Rechtsprechung. Behandelt wird das Ermittlungsverfahren – es geht z.B. um Durchsuchungsmaßnahmen von Wohnung und Geschäftsräumen oder die DNA-Identitätsfeststellung. Unter dem Punkt Hauptverhandlung wird die aktuelle Rechtsprechung mit Hinweisen für den Strafverteidiger zu Klassikern wie „Terminsverlegung“, „Beweisantragsrecht“ oder „Entfernung des Angeklagten aus der Hauptverhandlung“ vorgestellt.