Fahrplan zum Neustart des beA beschlossen

Alles auf Anfang: Nachdem das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht starten konnte, plant die Bundesrechtsanwaltskammer – nach Vorlage des Abschlussgutachtens der mit der Überprüfung der Sicherheit des beA beauftragten Firma secunet Security Networks AG –das beA-System wieder zur Nutzung freizugeben. Seit dem 4. Juli ist die Client Security wieder zum Download und zur Installation unter dem Link https://www.bea-brak.de erreichbar.

Neues EU‐Reiserecht in Kraft

Neuregelungen ab 1.7.2018: Die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie bringt Verbesserungen für Reisende mit sich und trägt auch dem Wandel im Verbraucherverhalten Rechnung, indem sie auf die stark zunehmende Nutzung des Internets bei der Buchung von Reiseleistungen eingeht. Es wird nun etwa ausdrücklich geregelt, wann – etwa bei einer Kombination einzelner Reiseleistungen – eine Pauschalreise vorliegt und wer Reisevermittler bzw. Reiseveranstalter ist.

Rechtsstreitigkeiten immer teurer

Höhere Ausgaben für Anwälte und Gerichte: Die Kosten von Rechtsstreitigkeiten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Nach Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die durchschnittlichen Ausgaben für Anwälte und Gerichte alleine von 2012 bis 2016 um 19 %.

Rückschau und Planung

Das erste Halbjahr 2018 ist vorüber. Zeit, die ersten sechs Monate des Jahres zu analysieren. Sind die Umsatzzahlen ordentlich oder besteht noch Luft nach oben anhand der von Ihnen gesetzten Ziele? Konnte die Anzahl der Akten erhöht werden, aber konnte mit der Erhöhung auch eine Erhöhung des Umsatzes erzielt werden? Wie verteilt sich der Gesamtumsatz auf die Anzahl der Akten und Rechtsgebiete in der Kanzlei? Sind alle erwarteten Kosten im Rahmen geblieben, oder gab es außerplanmäßige Belastungen und wenn ja, aus welchen Gründen? Antworten auf diese Fragen können Anhaltspunkte dafür liefern,

Grüneberg, Der Straßenverkehrsunfall in der zivilrechtlichen Abwicklung – Haftungsgrundlagen und Haftungsvoraussetzungen

Grundlagenbeitrag: Im Rahmen der zivilrechtlichen Regulierung eines Straßenverkehrsunfalls kommen mehrere Haftungsgrundlagen in Betracht, die in verschiedenen Gesetzen verstreut sind und sich danach richten, welcher Verkehrsteilnehmer an dem Unfall beteiligt ist. RiBGH Grüneberg stellt in seinem Beitrag zunächst die Unterschiede zwischen Gefährdungshaftung und unerlaubter Handlung dar und zeigt die einzelnen Anspruchsgrundlagen auf, bevor er sich ausführlich mit der Halterhaftung nach § 7 StVG beschäftigt.

Andrick, Rechtsprechungsübersicht zum öffentlichen Recht

Entscheidungsübersicht auf 10 Seiten: Erläuterung der wichtigsten Entscheidungen aus den Bereichen des Abfallrechts (Sammlung von Alttextilien und -schuhen in öffentlichen Containern), Abgabenrechts (Zweitwohnungssteuer), Ausländer- und Asylrechts (u.a. fehlender Ausspruch zu Abschiebungsverboten), Baurechts (u.a. Lärmimmissionen im Außenbereich), Kommunalrecht (z.B. amtliche Äußerungen eines Oberbürgermeisters), Öffentliches Dienstrecht (u.a. Entfernung aus dem Beamtenverhältnis),

Bublitz, Kindergeld zwischen Steuerrecht und Sozialrecht: Anrechenbarkeit von Kindergeld auf Sozialleistungen

Schnittstellenthema: Die rechtlichen Grundlagen des Kindergelds und der vergleichbaren kinderbezogenen Familienförderung sind in verschiedenen Gesetzen geregelt und kaum noch durchschaubar, sie reichen vom Steuer- und Sozialrecht bis ins Zivilrecht (Unterhaltsrecht) hinein. Das Kindergeld steht im Spannungsfeld der scheinbar gegensätzlichen Rechtsgebiete der Eingriffsverwaltung und der Leistungsverwaltung.

BVerfG: Verfassungsmäßigkeit des Verbots mehrfacher sachgrundloser Befristungen

Beschäftigtenschutz: Die Regelung des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG, wonach sachgrundlose Befristungen zwischen denselben Vertragsparteien auf die erstmalige Begründung eines Arbeitsverhältnisses beschränkt und damit jede erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber verboten ist, ist grds. mit den verfassungsrechtlichen Maßgaben vereinbar. Denn die Verhinderung von Kettenbefristungen und die Sicherung der unbefristeten Dauerbeschäftigung als Regelbeschäftigungsform trägt der Pflicht des Staats zum Schutz der strukturell unterlegenen Beschäftigten im Arbeitsverhältnis und auch dem Sozialstaatsprinzip Rechnung.

BGH: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Fehlen einer Berufshaftpflichtversicherung

Notwendigkeit der Berufshaftpflichtversicherung: Nach § 14 Abs. 2 Nr. 9 BRAO ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu widerrufen, wenn der Rechtsanwalt entgegen § 51 BRAO eine Berufshaftpflichtversicherung nicht unterhält. Ein Rechtsanwalt ist verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus seiner Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen und die Versicherung für die Dauer seiner Zulassung zu unterhalten.