Fahrplan zum Neustart des beA beschlossen
Alles auf Anfang: Nachdem das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ (beA) aufgrund von Sicherheitsbedenken nicht starten konnte, plant die Bundesrechtsanwaltskammer – nach Vorlage des Abschlussgutachtens der mit der Überprüfung der Sicherheit des beA beauftragten Firma secunet Security Networks AG –das beA-System wieder zur Nutzung freizugeben. Seit dem 4. Juli ist die Client Security wieder zum Download und zur Installation unter dem Link https://www.bea-brak.de erreichbar.