Horst, Negative, ideelle und ähnliche Einwirkungen durch Zustand und Beschaffenheit des Nachgrundstücks

Update im Nachbarrecht – diese Entscheidungen sollten Sie kennen: Alles Wichtige rund um negative, ideelle und ähnliche Einwirkungen im Nachbarrecht (u.a. Zuführung von störenden Einflüssen über die Grundstücksgrenze, Entziehung von Luft und Licht; Lagerung von Schrott und Müll; Abschattung des Rundfunk- und TV-Empfangs; hässliche Hausansicht u.v.m.). Was versteht man weiterhin unter sog. ähnlichen Einwirkungen?

Bleckat, Auslegung des Begriffs „tätlicher Angriff“

Übersichtsaufsatz zu §§ 113 und 114 StGB: Der Beitrag befasst sich grundlegend mit den strafrechtlichen Bestimmungen des § 113 StGB (Gewalt oder Drohung mit Gewalt) und § 114 StGB (Tätlicher Angriff). Der Autor ordnet die seit 2017 zum Zweck des Schutzes von Vollstreckungsbeamten in das StGB aufgenommene Norm des „tätlichen Angriffs“ mit Blick auf deren Sinn und Zweck sowie auf die mögliche Strafandrohung ein und nimmt eine Abgrenzung zu § 113 StGB vor.

Prozessabläufe prüfen – Veraltete Prozesse belasten Mitarbeiter und Kanzleiführung

Sie sind ein gut eingespieltes Kanzleiteam und seit vielen Jahren erfolgreich für Ihre Mandanten da? Das ist hervorragend! Doch vergessen Sie nicht, regelmäßig die vorhandenen Prozessabläufe Ihrer Kanzlei zu verifizieren und ggf. anzupassen. Manchmal schleichen sich mit der Zeit Abläufe ein, die durch die zunehmende Digitalisierung, Nutzung von Kanzleisoftware oder Veränderung von anderen Rahmenbedingungen (z. B. veränderte Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter) schlicht nicht mehr notwendig und oftmals zeitraubend sind.

BGH: Mietspiegel einer Nachbargemeinde

Vergleichbarkeit: Kann der Mietspiegel einer Nachbargemeinde zur Bestimmung und Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden? Wem obliegt die Beurteilung dieser Voraussetzungen i.S.d. § 558a Abs. 4 S. 2 BGB? Welche Kriterien sind dabei zugrunde zu legen?

BGH: Musterfeststellungsklage

Mehrere Feststellungsziele: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich mit der Frage befasst, wie bei mehreren Feststellungszielen gem. § 606 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO zu verfahren ist. Worauf ist dabei abzustellen? Wie viele Verbraucheransprüche sind dafür erforderlich?

BVerfG: Organstreitverfahren

Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis eines AfD-Abgeordneten: Welche Handlungsoptionen, die zudem auch normativ vorgesehen sind (in diesem Fall: das von der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags vorgesehene Einspruchsverfahren), können von einem Antragsteller im Organstreitverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verlangt werden?

Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus

Sofortmaßnahmen gegen Hass und Antisemitismus: Das Bundeskabinett hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, das folgende Schritte vorsieht: Zukünftig sollen Hetze und Beleidigungen im Internet schärfer verfolgt werden und der Tatbestand der Beleidigung darauf ausgeweitet werden. Weiterhin sollen Betreiber von Online-Plattformen zukünftig Morddrohungen oder Volksverhetzung an eine neu einzurichtende Stelle beim Bundeskriminalamt (BKA) melden müssen.

Geplante Prozesskostenhilfe-Änderung

Experten-Diskussion über die PKH-Reform: Im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz wurde im Oktober über die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/19 über die Prozesskostenhilfe für Verdächtige und Beschuldigte im Strafverfahren diskutiert: Damit sollen die Mindestvorschriften über das Recht auf Prozesskostenhilfe bei der Umsetzung in deutsches Recht neu festgelegt werden. Vertreter des Deutschen Anwaltvereins (DAV) sehen in der Gesetzesvorlage einen Rückschritt zum vorherigen Referentenentwurf und übten Kritik an der nun neu vorgesehenen Antragstellung des Beschuldigten auf anwaltliche Beiordnung.

Anwaltliche Hinweispflicht

Gesetzliche Hinweispflicht auf Verbraucherstreitbeilegung: Gilt diese auch für die Anwältinnen und Anwälte? Ja! Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zu dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 21.8.2019 – VIII ZR 265/18) betont, dass die Erklärung zur Teilnahmebereitschaft an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren klar und eindeutig sein muss. Was gibt es dabei zu beachten?