BGH: Musterfeststellungsklage
Mehrere Feststellungsziele: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich kürzlich mit der Frage befasst, wie bei mehreren Feststellungszielen gem. § 606 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2 ZPO zu verfahren ist. Worauf ist dabei abzustellen? Wie viele Verbraucheransprüche sind dafür erforderlich?