Plädoyer für eine Stärkung des Rechtsstaats

Sicherung des Rechtsstaats: Auf dem 69. Deutschen Anwaltstag plädierten Anwälte für eine Stärkung und Sicherung des Rechtsstaats. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) forderte insbesondere ein klares Bekenntnis der Politik zum selbstbewussten und liberalen Rechtsstaat anstatt einer Diffamierung seiner Akteure. Unter anderem mit Blick auf die jüngste Kritik von Politikern an der Tätigkeit von Rechtsanwälten (s. auch ZAP Anwaltsmagazin 11/2018, S. 533) bekräftigte die Versammlung die Stellung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im demokratischen Rechtsstaat.

Beschlüsse der Frühjahrsjustizministerkonferenz

Innere Sicherheit und Strafrecht: Unter dem Vorsitz des Landes Thüringen fand – zeitgleich zum diesjährigen Deutschen Anwaltstag – am 6. und 7. Juni die diesjährige Frühjahrsjustizministerkonferenz statt. Schwerpunktmäßig ging es um Fragen der inneren Sicherheit und des Strafrechts, aber auch im Prozessrecht sehen die Ressortchefs noch einigen Reformbedarf. Die wichtigsten Beschlüsse erfolgten zu den Punkten „Online-Durchsuchung und Betretungsrecht“, „Bekämpfung von Kinderpornografie“, „Versuchsstrafbarkeit bei Terror-Unterstützung“,

Umsatzsteuerhinweise für Anwaltsrechnungen

Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer: Die im April vorgelegten umsatzsteuerlichen Hinweise zur Rechnungslegung liegen aktualisiert vor und wurden um einige Klarstellungen ergänzt. So wurde z.B. bei den Bewirtungs- und Übernachtungskosten eine klarere Trennung zwischen dem Betriebsausgabenabzug und dem Vorsteuerabzug vorgenommen.

Elektronischer Rechtsverkehr ist mehr als die Bedienung von beA

Das besondere elektronische Anwaltspostfach („beA“) ist noch offline. Nachdem nun aber das Abschlussgutachten der Firma secunet Security Networks AG vorliegt, soll in einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz Ende Juni über die Wiederinbetriebnahme des beA entschieden werden. Möglicherweise könnten die Postfächer zum 3.9.2018 wieder freigegeben werden und die passive Nutzungspflicht wieder aufleben. Kanzleien, die noch nicht „empfangsbereit“ sind, sollten daher zügig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zur Nutzung schaffen.

Horst, Betriebskostenabrechnung: Auswirkungen der Datenschutz‐Grundverordnung

Neues Datenschutzrecht: Seit dem 25.5.2018 gilt mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den Neuregelungen im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-2018) ein neues Datenschutzrecht mit Auswirkungen auch für bestehende Mietverhältnisse. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich auf datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Betriebskostenabrechnung.

Grote, Lohn‐ und Gehaltspfändung: Richtige Berechnung und Antragsmöglichkeiten des Rechtsanwalts

Überblick zur Forderungspfändung: Die Einkommenspfändung ist eine der vielversprechendsten Vollstreckungsmöglichkeiten gegen den Arbeitnehmer. Der Anwalt kann – je nach Ausgangslage – unterschiedliche Mandate vertreten: Meist wird er als Vertreter des Gläubigers die Zwangsvollstreckung erfolgreich betreiben. Möglicherweise suchen aber auch der Drittschuldner (Arbeitgeber) oder der Schuldner seinen Rat.

D. Fischer, Aktuelle Entwicklungen im Recht der Rechtsanwaltshaftung

Das sollten Sie wissen: Der Beitrag gibt einen Überblick zu den maßgeblichen Entscheidungen des für die Rechtsanwaltshaftung zuständigen IX. Zivilsenats des BGH. Hierbei wird auch auf Entscheidungen dieses Senats zur Steuerberaterhaftung Bezug genommen, soweit die darin behandelten Grundsätze auch für die Anwaltshaftung von Bedeutung sind.

Gundel/Sartorius, Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht

Das Neueste in 30 Minuten: Erläuterung der wichtigsten Entscheidungen aus dem Arbeitsrecht, u.a. zur AGB-Kontrolle im Individualarbeitsrecht, zum be-trieblichen Wiedereingliederungsmanagement, zur Klagefrist bei Arbeitnehmer-Eigenkündigung und allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch, zum Sonderkündigungsschutz eines stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

EuGH: Ausgleichsanspruch bei Anschlussflug außerhalb der EU

Anwendung der EU-Verordnung über Fluggastrechte: Ein Ausgleichsanspruch wegen großer Verspätung eines Flugs besteht auch bei Reisen in einen Drittstaat mit Zwischenlandung außerhalb der EU. Ein Wechsel des Fluggeräts bei der Zwischenlandung ändert nichts daran, dass zwei oder mehr Flüge, die Gegenstand einer einzigen Buchung waren, als ein einziger Flug mit Anschlussflügen anzusehen sind.

BGH: Unwirksamkeit von Sparkassen-AGB

Unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts: Die Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) einer Sparkasse, laut der der Kunde Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist im Verkehr mit Verbrauchern gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.