Bundesregierung prüft Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts
Berufsrecht: Die Bundesregierung teilt grundsätzlich die Auffassung der Bundesrechtsanwaltskammer, dass im Recht der Berufsausübungsgesellschaften Reformbedarf besteht (BT-Drucks 19/3014). Die BRAK hatte im Mai einen Modernisierungsvorschlag vorgelegt; auch auf dem diesjährigen Deutschen Anwaltstag wurde über eine Reform diskutiert. Nach Auffassung der Bundesregierung sollte für alle anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften am Prinzip der personalen Verantwortung der einzelnen Berufsträger festgehalten werden.