„New Work” als neuer Denkanstoß für Kanzleiführung

„New Work“ beschreibt die Veränderungen in der Arbeitswelt, die durch Digitalisierung und auch Globalisierung eintraten und noch weiter eintreten werden. Übliche Arbeitsabläufe werden durch digitale Prozesse unterstützt oder gar völlig ersetzt, Künstliche Intelligenz übernimmt Aufgaben der Mandatsakquise und -bearbeitung und das Arbeiten ist eigentlich auf der ganzen Welt zu jeder Tages- und Nachtzeit möglich und bedarf nicht mehr eines eigenen Schreibtischs in den Kanzleiräumen.

BAG: Elektronischer Kalender

Fristenkontrolle: Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (BAG) müssen anwaltliche Prozessbevollmächtigte ihren elektronischen Fristenkalender in der Weise führen wie einen herkömmlichen Fristenkalender. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass stets abzusichern sei, dass versehentliche Fehler oder Löschungen vermieden werden.

Sind Sie vorbereitet auf die Digitalisierung?

Aus der Beratungspraxis wird immer wieder deutlich, dass viele Kanzleien kaum oder zum Teil noch gar nicht auf die Veränderungen des Rechtsdienstleistungsmarkts durch die Digitalisierung vorbereitet sind. Die künftige verpflichtende Nutzung des beA ist hierbei nur ein sehr kleiner Baustein von dem Komplex, den Kanzleien an technischen und organisatorischen Voraussetzungen erschaffen müssen, um zukunftssicher und wettbewerbsorientiert handeln zu können

Rohrlich, Virtuelle Kanzlei, Webinare, Video‐Beratung & Co.

Grundlagenwissen zum digitalen Anwaltsbüro: Der Beitrag fasst die Grundlagen der digitalen Arbeitsabläufe in der Kanzlei (beA, Anwaltssoftware, Legal Tech u.a.) zusammen und gibt einen wertvollen Überblick zu nützlichen Arbeitshilfen im virtuellen Sekretariat u.a. zu Video-Konferenz-Software, zu Verschlüsselungsanforderungen an das mobile Arbeiten per Laptop oder Smartphone und zu virtuellen Sekretariatsdiensten.