Börstinghaus, Das Mietrechtsanpassungsgesetz

Änderungen zum 1.1.2019 in Kraft getreten: Die durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz vom 21.4.2015 eingeführten Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (sog. Mietpreisbremse) haben nach allgemeiner Auffassung bislang nicht zu dem erhofften Ergebnis geführt. Daher wurde in dem Koalitionsvertrag vereinbart, die sog. Mietpreisbremse „nachzuschärfen“. Außerdem wurde in den letzten Jahren die grundsätzliche Berechtigung für Modernisierungsmieterhöhungen in Zweifel gezogen (sog. Herausmodernisieren).

Rödel, Die Verfassungsbeschwerde

Grundlagenwissen: Bei der Verfassungsbeschwerde handelt es sich um einen außerordentlichen Rechtsbehelf eigener Art ohne aufschiebende Wirkung; dieser schützt die Grundrechte und gleichgestellte verfassungsmäßige Rechte der Bürger gegenüber Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Das Bundesverfassungsgericht ist dabei – was vielfach übersehen wird – keine „Superrevisionsinstanz“. Der Anteil der stattgegebenen Verfassungsbeschwerden liegt in den Jahren 2013 bis 2017 durchweg im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen sollte der Rechtsanwalt seine Mandanten bzgl. der möglichen Erfolgsaussichten beraten – nicht jedes noch so schreiende Unrecht vermag einer Verfassungsbeschwerde auch zum Erfolg verhelfen.

Burhoff, Folgen des Ausbleibens des Angeklagten in der Berufungshauptverhandlung

Praxiswissen für Strafverteidiger: Gegen einen ausgebliebenen oder abwesenden Angeklagten findet in den Tatsacheninstanzen des Strafverfahrens eine Hauptverhandlung grundsätzlich nicht statt. Damit korrespondiert die Pflicht des Angeklagten zum Erscheinen und Verbleiben in der Hauptverhandlung. Diese Grundsätze gelten auch für die Berufungshauptverhandlung. Gerade hier bleiben aber die Angeklagten häufiger aus, was unterschiedliche Gründe haben kann.

„Goodies“ und Gehaltsextras: Fragen Sie doch einfach Ihre Mitarbeiter!

Moderne Kanzleien möchten ihren Mitarbeitern z.B. gerne die Mitgliedschaft in einem Fitnessclub bezahlen oder ein E-Bike für die Fahrt zur Arbeit bereitstellen. Diese und viele andere Maßnahmen sollen u.a. der Mitarbeitermotivation oder -bindung dienen. Unter großem Aufwand werden den Mitarbeitern oft Maßnahmen angeboten, die dann in der Praxis jedoch an den Bedürfnissen der einzelnen Mitarbeiter vorbeigehen – auch wenn die vorgenannten „Extras“ modern und attraktiv sind. Wurden Maßnahmen von den Mitarbeitern in der Vergangenheit abgelehnt, kann eine Folge sein, dass die Kanzleiführung andere oder neue Maßnahmen nicht mehr anbietet, weil sie den erneuten Aufwand scheut oder den Sinn nicht (mehr) sieht.

BVerfG: Zulässigkeit von Differenzierungsklauseln im Tarifvertragsrecht

Keine Verletzung der negativen Koalitionsfreiheit: Eine unterschiedliche Behandlung gewerkschaftlich organisierter und nicht gewerkschaftlich organisierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Tarifvertrag verletzt nicht die negative Koalitionsfreiheit, solange sich daraus nur ein faktischer Anreiz zum Gewerkschaftsbeitritt ergibt, aber weder Zwang noch Druck entsteht. Die – erfolglose – Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen Bestimmungen zu Überbrückungs- und Abfindungsleistungen in einem Sozialtarifvertrag. Bestimmte Leistungen sollten danach nur Beschäftigten zukommen, die an einem vereinbarten Stichtag Mitglieder der tarifschließenden Gewerkschaft waren.

BGH: Verwaltung von Verfügungsgeldern auf einem Sammelanderkonto

Rechtsanwalt als Betreuer: Der als Betreuer bestellte Rechtsanwalt handelt pflichtwidrig, wenn er Verfügungsgelder des Betreuten i.S.v. § 1806 Hs. 2 BGB auf einem Sammelanderkonto verwaltet. § 1805 S. 1 BGB erfordert nicht nur die Trennung der Vermögenssphäre der eigenen Person und der des Betroffenen, sondern auch, die Vermögen mehrerer Mündel oder Betreuten voneinander getrennt zu halten. Dies erlaubt es grds. nicht, Mündelgelder und Gelder von Betreuten dauerhaft gemeinsam mit anderen Fremdgeldern auf Sammelanderkonten zu verwalten.

EuGH: Rechtmäßigkeit des Anleihenkaufprogramms der EZB auf Sekundärmärkten

Ankauf von Staatsanleihen: Das Programm PSPP (Public Sector Asset Purchase Programme) der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten verstößt nicht gegen das Unionsrecht. Es geht nicht über das Mandat der EZB hinaus und verstößt nicht gegen das Verbot der monetären Finanzierung. Die Durchführung dieses Programms hat nicht die gleiche Wirkung wie der Ankauf von Anleihen an den Primärmärkten und nimmt den Mitgliedstaaten nicht den Anreiz, eine gesunde Haushaltspolitik zu verfolgen. Nähme man der EZB die Möglichkeit, ein solches Programm durchzuführen, dann wäre es ihr in der Praxis nicht mehr möglich, die Stabilisierung der Geldpolitik so zu verfolgen, wie es ihr durch die Verträge zur Erreichung der Ziele der Geldpolitik aufgegeben ist.

Neuregelungen zum Jahresbeginn

Überblick zu den wichtigsten Änderungen: Zum Jahresbeginn sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Neuregelungen erfolgen im Überblick: Arbeit und Soziales (Mindestlohn, Brückenteilzeit, Berufliche Weiterbildung für den digitalen Wandel, Förderung für Langzeitarbeitslose, Sozialhilferegelsätze, Rentenpaket, Beitragsbemessungsgrenzen), Gesundheit (Gesetzliche Krankenversicherung, Änderungen in der Pflege, Zahnmedizin), Umwelt- und Verbraucherschutz

Neue EU-Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung

Verpflichtung für alle EU-Mitgliedstaaten: Die EU-Kommission hat auf das Inkrafttreten neuer Vorschriften hingewiesen, mit denen die gängigsten Praktiken zur Vermeidung der Körperschaftsteuer unterbunden werden sollen. Verpflichtet sind alle EU-Mitgliedstaaten, die seit dem 1. Januar neue rechtsverbindliche Maßnahmen anwenden müssen, welche auf die wichtigsten Formen der Steuervermeidung durch große multinationale Unternehmen abzielen. Es handelt sich um die Richtlinie zur Bekämpfung der Steuervermeidung, die zwischen den Mitgliedstaaten vereinbart wurde und verhindern helfen soll, dass Gewinne die EU verlassen und nicht versteuert werden.

Justiz sieht sich an der Belastungsgrenze

Umfrage: Die deutsche Justiz sieht sich in weiten Teilen an der Belastungsgrenze. Nach einer Umfrage der Presseagentur dpa sehen sich Richter und Staatsanwälte trotz zwischenzeitlicher Personalaufstockung vielerorts „am Anschlag“. Grund sei der erhebliche Personalmangel in den meisten Bundesländern, der weitreichende Konsequenzen für das gesamte Justizsystem habe: So ächzen Behörden und Gerichte unter einer Klageflut etwa bei Asylverfahren. Wegen des Fehlens von Staatsanwälten und Richtern ziehen sich Strafverfahren oft in die Länge oder müssen eingestellt werden, die Strafvollzugsanstalten sind in manchen Bundesländern überbelegt. Die Länder haben zwar inzwischen begonnen, ihre Justizbehörden personell und finanziell aufzustocken, dennoch ist der dpa-Umfrage zufolge damit das Defizit nur verringert, nicht jedoch behoben worden.